
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.05.2026
1. Allgemeines
1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde gelegt. Dies gilt auch dann, wenn Ingo Vonderschmitt („Auftragnehmer“) sich bei späteren Verträgen, Erklärungen und Leistungen nicht ausdrücklich auf sie beruft. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft der schriftlichen Bestätigung durch Auftragnehmer. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.2. Die aktuellen AGB werden jedem Angebot beigefügt oder auf Wunsch per Post oder E-Mail versandt.
2. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
2.1. Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen die über einen Auftrag/Vertrag geregelt sind. Gegenstand eines Auftrags ist die vereinbarte, im Auftrag/Vertrag bezeichnete Unterstützungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Im Falle projektbezogener Leistungen mit Zielvorgaben, sind die Leistungen des Auftragnehmers erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert oder die Einrichtung und Datenübernahme im vereinbarten Umfang durchgeführt wurde. Unerheblich ist, ob oder wann die Empfehlungen umgesetzt werden.
2.2. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.
2.3. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.4. Der Auftragnehmer schuldet keine permanente Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Rufbereitschaft, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Datenschutz
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden, sofern erforderlich, in einer separat abzuschließenden Datenschutzvereinbarung (AV-Vertrag) geregelt. Vertraulichkeitsvereinbarungen können zusätzlich durch eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geregelt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Daten und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und für das Vorliegen der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung als Voraussetzung festgelegten Bedingungen zu sorgen.
5. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
5.1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Wenn nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird, gilt dabei das aktuelle Preisverzeichnis des Auftragnehmers. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Auftrag/Vertrag geregelt.
5.2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb der im Angebot oder der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
5.3. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
5.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von Auftragnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Gegenansprüche, die auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind, sind von den vorstehenden Einschränkungen ausgenommen.
6. Lieferung, Leistung und Leistungsumfang
6.1. Etwaige Leistungsfristen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Leistungsfristen sind nur verbindlich, sofern der Auftraggeber alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen, sofern notwendige technische oder organisatorische Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig geschaffen werden, erforderliche Unterlagen oder Materialien verspätet bereitgestellt werden oder vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht eingehen.
6.2. Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend der Dauer der Behinderung.
6.3. Rechtliche Prüfungen, insbesondere in datenschutz-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
7. Haftung
7.1. Die Haftung für Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wird ausgeschlossen, sofern dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft (d. h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist je Schadensfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängenden, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Leistungen, Systeme oder Ausfälle Dritter, insbesondere von Software-, Hosting-, Cloud- oder Telekommunikationsdienstleistern, auf die der Auftragnehmer keinen unmittelbaren Einfluss hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Bei Datenverlust ist der Schaden auf die Kosten begrenzt, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Auftraggeber entstanden wären. Der Auftragnehmer haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
7.2. Die in 7.1. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Gewährleistung
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung sofort nach Erhalt oder Einsichtnahme auf Mängel und Fehler zu untersuchen. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber sieben Tage nach Erhalt der Dienstleistung in Textform anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gilt dieselbe als abgenommen bzw. mangelfrei.
8.2. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Auftragnehmer entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wählt der Auftragnehmer die Nachbesserung, so steht ihm das Recht zu, wegen eines Mangels mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen.
8.3. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens Auftragnehmer von Dritten oder dem Kunden selbst vorgenommen werden.
9. Rechnungseinwände und Arbeiten nach Abnahme
9.1. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Erfolgt dies nicht, erkennt der Auftraggeber die Richtigkeit der Rechnung damit an.
9.2. Mit Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber oder Zahlung ohne entsprechenden Vorbehalt wird der Auftrag als abgeschlossen angesehen und weiterführende Arbeiten beziehungsweise Betreuung zusätzlich nach dem jeweils aktuellen Stundensatz / Tagessatz berechnet, beziehungsweise die übliche Vergütung verlangt.
10. Verschwiegenheit, Geheimhaltung, Referenz-/Presseklausel
10.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
10.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt ihrer Verträge und über die bei deren Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Eine Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Auftragnehmer schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
10.3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
10.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung des Firmennamens sowie eines bereitgestellten Logos als Referenzkunden auf der eigenen Webseite, in Präsentationen, Angeboten sowie Marketing- und Presseunterlagen zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Auftragnehmer, derzeit Pirmasens / Rheinland-Pfalz.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
